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vknd.de vom 13.06.2024

Gemeinsam mit Pfarrer Sven Täuber begleitete ich Nikita am 28.05.2024 zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Anhörung zu den Asylgründen - also dem Einberufungsbescheid.

Ich gab vor dem Sachbearbeiter zu Protokoll, dass ich mich ab dem 06.06.2024 für zwei Wochen im Urlaub befinde und keine Vertretung haben werde. Die Klagefrist gegen einen Bescheid des BAMF in Asylfragen beträgt zwei Wochen.

Nach meinen Erfahrungen mit staatlichen Behörden wunderte ich mich nicht wirklich, als mir am 05.06.2024 der Ablehnungsbescheid mit einem Umfang von 23 Seiten ins Haus flatterte. 

Nun - die kurze Frist war nicht schlimm: Ich hatte gegenüber dem BAMF geblufft - Beginn meiner Urlaubsreise war erst am 12.06.2024. Es blieb also genug Zeit zum Schreiben der zweiten Klage. 

Die Begründung des BAMF war haarsträubend. Unter anderem wurde der Asylanspruch mit dem Argument verneint, es gäbe in der Ukraine nur vereinzelte Kampfhandlungen. Deshalb sei es wenig wahrscheinlich, dass Nikita aufgrund des Einberufungsbefehls tatsächlich an die Front geschickt würde.