Verfassungsschutz – Schlapphüte müssen zahlen | nd-aktuell.de
Auch der unbegründete Aufgabenentzug ist eine Rechtsverletzung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer zu beschäftigen - und das sogar sinnvoll. Den Aufgabenentzug nennt man auch "Kaltstellen". Was daraus in der Regel folgt ist der Boreout, das Gegenstück also zum Burnout.