Von Christiane Meusel auf Donnerstag, 17. Juni 2021
Kategorie: Presse

Entschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Verfassungsschutz – Schlapphüte müssen zahlen | nd-aktuell.de

Auch der unbegründete Aufgabenentzug ist eine Rechtsverletzung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses. 

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer zu beschäftigen - und das sogar sinnvoll. Den Aufgabenentzug nennt man auch "Kaltstellen". Was daraus in der Regel folgt ist der Boreout, das Gegenstück also zum Burnout.

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