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Entschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

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Verfassungsschutz – Schlapphüte müssen zahlen | nd-aktuell.de

Neugier brachte Christiane Meusel zum Verfassungsschutz, doch der Job entpuppte sich bald als Mobbingfalle. Nun siegte sie vor Gericht. Mit dem Verfassungsschutz ist sie aber noch nicht fertig.

Auch der unbegründete Aufgabenentzug ist eine Rechtsverletzung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses. 

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer zu beschäftigen - und das sogar sinnvoll. Den Aufgabenentzug nennt man auch "Kaltstellen". Was daraus in der Regel folgt ist der Boreout, das Gegenstück also zum Burnout.