Im Juni 2021 erzielte ich gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber einen Teilerfolg über 10.000 Euro.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtete das von mir verklagte Bundesamt zu dieser Entschädigungszahlung, weil man mir dort unbegründet die Aufgaben entzogen hatte. Das Urteil kann unter beigefügten Link gelesen werden.
Kern der Urteilsgründe war die Aussage, dass jeder Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf sinnvolle Beschäftigung hat.